Wie funktioniert die Pfandleihe?
Sie besitzen einen exklusiven Wertgegenstand, in Form eines Fahrzeugs oder einer Uhr und können sich vorstellen, sich für gewisse Zeit davon zu trennen? Sie benötigen Geld, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir tauschen Ihren Wertgegenstand schnell und unkompliziert in Geld um. Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine Nachricht via E-Mail oder über die Online Anfrage.
Ihr Wertgegenstand wird von uns kompetent eingeschätzt und mit einem Pfandwert beschrieben. Der Gegenstand muss sich vollständig in Ihrem Eigentum befinden. Leasingfahrzeuge dürfen beispielsweise nicht verpfändet werden. Der Belehnungssatz variiert je nach Laufzeit zwischen 40-60%, das heisst Sie erhalten 40-60% des Zeitwerts als Pfandwert.
Die Zinsbelastung für eine Uhr liegt bei 15% pro Jahr. Handelt es sich beim Pfandleihobjekt um ein Fahrzeug, beträgt der Jahreszins 12%, zuzüglich 3% Jahreszins für die Versicherungskosten, sowie eine monatliche Miete für die Aufbewahrung. Die Aufbewahrungskosten liegen bei einem Auto bei CHF 250.- pro Monat, für ein Motorrad bei CHF 125.-.
Für die Umtriebsentschädigung wird eine Pauschale von 200 CHF fällig. Diese beinhaltet die Vertragsausstellung, Überprüfung des Pfandgegenstandes sowie weitere Abklärungen vor Vertragsabschluss. Diese Pauschale wird fällig unabhängig eines Vertragsabschlusses.
Bei Abschluss des Pfandvertrages erhalten Sie von uns einen Pfandschein. Der vereinbarte Betrag wird werktags innert 24 Stunden auf Ihr Konto überwiesen. Bis zur Auslösung bleiben die Wertgegenstände in Ihrem Eigentum. Wir übernehmen jedoch die sichere Aufbewahrung und Versicherung.
Durch den ausgehändigten Pfandschein haben Sie nach der vertraglich vereinbarten Kreditlaufzeit (Mindestlaufzeit 3 Monate), die Möglichkeit, Ihren Wertgegenstand auszulösen oder allenfalls bei gegenseitigem Übereinkommen einen neuen Pfandschein zu lösen.
Wird ein Pfandobjekt nicht fristgerecht ausgelöst, wird es öffentlich versteigert. Die Versteigerung übernimmt das Betreibungsamt Bezirk Frauenfeld, Aussenstelle Steckborn. Vorgängig wird die öffentliche Versteigerung des Pfandgegenstandes im Amtsblatt publiziert. Sollte der Verkaufserlös des Gegenstandes höher als der Pfandwert sein, haben Sie Anspruch auf die Differenz, welche Ihnen direkt vom Betreibungsamt ausbezahlt wird.