Unter diesem Artikel finden Sie interessante Details, wie die Pfandleihe in der Schweiz geregelt ist. Wie üblich für die Schweiz, ist vieles strukturiert und kontrolliert, dies gilt auch für das Betreiben eines Pfandleihhauses. 

Neben der notwendigen Lizenz, sind auch die Pfandzinsen vorgegeben. Finden Sie in den untenstehenden 5 Punkten weitere spannende Details zum Thema Pfandleihhaus in Form unseres Autopfand und Uhrenpfandhaus in der Schweiz:

Der maximale Zinssatz für die Pfandleihe ist in der Schweiz staatlich geregelt. Die Zinsbelastung für eine Uhr liegt bei 15% pro Jahr.  Handelt es sich beim Pfandleihobjekt um ein Fahrzeug, beträgt der Jahreszins 12%, zuzüglich 3% Jahreszins für die Versicherungskosten, sowie eine monatliche Miete für die Aufbewahrung. 

Der Belehnungssatz variiert je nach Laufzeit zwischen 40-60% vom Zeitwert des Pfandgegenstandes.

Wird ein Pfandobjekt nicht fristgerecht ausgelöst, wird es öffentlich versteigert. 

Die Versteigerung wird durch das zuständige Betreibungsamt vorgenommen. Vorgängig wird die öffentliche Versteigerung des Pfandgegenstandes im Amtsblatt publiziert.

Sollte der Verkaufserlös bei der öffentlichen Versteigerung des Gegenstandes höher als der Pfandwert sein, hat der Kunde Anspruch auf die Differenz. Die Differenz wird direkt durch das Betreibungsamt ausbezahlt.